Berlusconis Immunität teilweise aufgehoben
Silvio Berlusconi musste eine Niederlage einstecken, dass das italienische Verfassungsgericht hat das bislang umstrittene Immunitätsgesetz zum Teil aufgehoben. Dieses Gesetzt schützt den Regierungschef und seine Minister vor Strafverfolgungen. Nach dem Urteil können Richter ab jetzt selber von Fall zu Fall entscheiden, ob Berlusconi vor Gericht erscheinen muss oder nicht. Dieses Urteil können zu zwei neuen Verfahren führen.
Bislang erlaubte das Gesetz das Verfahren gegen Regierungsmitglieder für 18 Monate ausgesetzt werden können, wenn die Betroffenen wegen ihrer Amtspflichten nicht an einem Prozess teilnehmen können. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass diese Klausel unrechtmäßig sei, in Zukunft befinden die Richter darüber, ob wegen der Regierungsgeschäfte eine "legitime Verhinderung" vorliegt. Gründe für eine Abwesenheit können zum Beispiel die folgenden sein: Die Teilnahme an internationalen Gipfeltreffen, Kabinettssitzungen und "für das Amt des Regierungschefs unerlässliche Treffen".
Doch die Richter entscheiden, ob eine Rechtmäßigkeit für die Abwesenheit vorliegt. Nach diesem Urteil könnten jetzt zwei Verfahren, die gegen Berlusconi vorliegen, aufgenommen werden. Der Jura-Professor Giovanni Guzzetta von der Universität Tor Vergata in Rom hat bereits die Wiederaufnahme angekündigt und er teilte mit, dass bei jeder Verhandlung entschieden werde, ob das vom Ministerpräsidenten angegebene Hindernis rechtmäßig ist oder nicht.